Nachdem der Kauf abgewickelt ist, bekommen Sie das Tapu für Ihre Immobilie. Diese Urkunde ist der Eigentumsnachweis. Bei Erwerb von in Deutschland vergleichbaren Genossenschaftsanteilen, verhält es sich ähnlich, nur dass die Immobilie kein separates Tapu erhält.
Verkaufen / Vererben
Die Immobilie kann uneingeschränkt und zu jeder Zeit verkauft werden. Den Verkaufserlös kann man ohne weiteres wieder ins Ausland bringen. Im Todesfall geht, falls Sie es nicht anders verfügt haben, die Immobilie an Ihre gesetzlichen Erben über. Mit dem deutschen Erbschein und einer entsprechenden Übersetzung wird dann in der Türkei beim zuständigen Tapu-Amt die Immobilie auf den Erben umgeschrieben.
Import von Hausrat:
Hausrat kann importiert werden, allerdings sind die Kosten für Transport, Zoll und Deposit in der Regel so hoch, das man besser in der Türkei das Mobiliar neu kauft.
Aufenthaltsgenehmigung:
Für den Kauf einer Immobilie brauchen Sie keine Aufenthaltsgenehmigung.
Wenn Sie allerdings anschließend in der Türkei ein Auto erwerben und es auf Ihren Namen anmelden möchten oder aber einen Festnetz-Telefonanschluß beantragen wollen, dann reicht das normale Touristenvisum von 3 bis 6 Monaten nicht aus. Hierfür benötigen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung
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