Vor einer vorübergehenden Einreise in die Türkei zusammen mit dem Tierhalter sind Hunde, die älter als drei Monate sind, mindestens 15 Tage vor der Einreise gegen Parvovirose, Distember, Hepatitis, Leptospirose und Tollwut und Katzen gegen Tollwut zu impfen. Diese Impfungen müssen in das Impfungszeugnis des Tieres eingetragen sein. Die Immunitätsdauer vorher eingetragener Impfungen darf nicht überschritten sein.
Einreise mit Tieren
Für die Tiere muss mindestens 15 Tage vor der Einreise ein tierärztliches Gesundheits- und Impfungszeugnis ausgestellt und dieses bei der Einreise in die Türkei den amtlichen Tierärzten am Zoll vorgelegt werden.
Unter der Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Registrierung kann ein Hund, eine Katze, ein Vogel oder 10 Zierfische in die Türkei eingeführt werden.
Mit dem Auto in die Türkei
Einreise- und Durchreisebestimmungen
Besitzer von Kleinbussen, Bussen, PKW, Lastwagen, Wohnmobilen, Mopeds, Motorrädern und Kraftfahrzeugen mit Wohnwagen müssen bei der Einreise einen gültigen Reisepass, die internationale grüne Versicherungskarte (auf der die Geltung sowohl für den europäischen als auch den asiatischen Teil der Türkei vermerkt sein muss), ein (für die Türkei nicht unbedingt erforderliches) Carnet de Passage (Triptique), Fahrzeugpapiere und im Fall eines anderen Fahrers als des Besitzer eine auf den Namen des ersteren ausgestellte und beglaubigte Vollmacht vorlegen. Für eine Weiterfahrt in den Nahen und Mittleren Osten ist eine Transitbescheinigung erforderlich.
Aufenthaltsdauer für Ihr Auto
Das Fahrzeug kann bis 6 Monate im Land bleiben. Das Ausreisedatum sollte im Einreiseformular vermerkt sein. Wenn in einem Fall von höherer Gewalt der Ausreisetermin nicht eingehalten werden kann bzw. eine Fristverlängerung erforderlich ist, muss diese vor Ablauf der Frist mitgeteilt werden an den Türkischen Touring- und Automobilclub (TTOK). (Türk Turing ve Otomobil Kurumu, 1.Oto Sanayii Sitesi yanı, 4. Levent, Istanbul Tel: (0090 212) 2828140-44, Fax: (0090 212) 2828042).
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